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Interessenkonflikte
Betrifft Meldungen zu Interessenskonflikten in der Lebenshilfe Schleiz-Bad Lobenstein und der Schleizer Werkstätten gGmbH.

Ein Interessenkonflikt besteht dann, wenn ein Bevollmächtigter, Repräsentant, Stellvertreter oder sonstiger Funktionsträger der Einrichtungsname bei der Verfolgung seiner beruflichen Interessen gleichzeitig private Interessen einfließen lässt, wodurch die Einrichtung Schaden erleidet.


Hierzu gehören unter anderem folgende Fälle: 

  • subjektive Bevorteilung von bekannten / verwandten Personen bei Einstellungen / Beförderung
  • Annahme von Geschenken, Gutscheinen, Zuwendungen zur Entscheidungsbeeinflussung

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    AB
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